Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anmeldungen / Bestätigungen
Die Anmeldung wird per Mail bestätigt. Erst dann ist die Anmeldung definitiv.
2 Einwilligung der Eltern / Erziehungsberechtigen
Für eine Anmeldung an den Sommer- und Winterlager der Stadt Kriens müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Einverständnis geben.
3 Persönliche Daten
Die persönlichen Daten können von den Organisationsverantwortlichen der Stadt Kriens sowie von den jeweiligen Lagerleitenden eingesehen werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
4 Angebot / Lager
Pro Lager besteht eine Anzahl beschränkter Plätze. Das Stattfinden der Lager kann nicht garantiert werden, da dies von der Anmeldezahl abhängig ist. Eine Mindestanmeldezahl pro Lager wird vorausgesetzt.
5 Altersbeschränkungen
Bitte beachten Sie die Altersbeschränkungen bei den Lagern. Die Angaben werden von den Lagerleitern auf das Lagerprogramm abgestimmt.
6 Programm / Ausrüstungsliste / Rechnung
Die Lagerangaben im Internet sind ohne Gewähr. Die definitiven Informationen zum Lager und die Ausrüstungsliste werden etwa zwei bis drei Wochen vor Lagerbeginn zusammen mit der Rechnung zugestellt.
7 Haftung
Die Stadt Kriens übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände.
8 Versicherung
Die Kinder sind im Rahmen der Lager nicht versichert. Versicherung ist Sache der Eltern oder Erziehungsberechtigten (Unfall- und Privathaftpflichtversicherung).
9 Kurskosten
Sommerlager – Primarstufe: Fr. 240.00
Winterlager – Primarstufe: Fr. 320.00
Winterlager – Sekundarstufe: Fr. 380.00
Gesuche um Ermässigung des Lagerbeitrags müssen bis zum Anmeldeschluss eingereicht werden. Das Gesuchsformular ist auf der Website von Kriens aufgeschaltet.
10 Zahlungs- und Annullationsbedingungen
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung oder unbegründeter Abmeldung sind folgende Annullationskosten zu tragen:
Abmeldung bis 30 Tage vor Lagerbeginn: keine Kosten
Abmeldung 15 – 29 Tage vor Lagerbeginn: 50% des Lagerbeitrags
Abmeldung 14 Tage oder weniger vor Lagerbeginn: 100% des Lagerbeitrags
Wenn das Lager wegen Krankheit, Unfall oder einem anderen unvorhersehbaren, familiären Grund nicht besucht werden kann, muss dies schnellstmöglich schriftlich der Lagerleitung und der Stadt Kriens begründet und gemeldet werden. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls muss ein Arztzeugnis oder andere relevante Dokumente beigelegt werden. Der Lagerbeitrag wird nur mit einem gültigen Arztzeugnis zurückerstattet.
Die Rechnung muss innerhalb 30 Tagen bezahlt werden.
11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Kriens.